Informationen zum Vorgehen bei nachweislich an Covid-19 erkrankten Personen in den Schulen
Wesentliche Gründe sind, dass
- die Mutationen wesentlicher ansteckender sind, also weniger Virusmaterial mehr Ansteckungen
hervorrufen,
- die Ansteckungen zunehmend mehr die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen
betreffen.
Dies führt leider auch dazu, dass in kurzer Zeit mehr Menschen trotz der umgesetzten Hygienemaßnahmen
erkranken können, da im Kreis Steinfurt schon mehr als 90 % der Infektionen
auf die Mutationen zurückzuführen sind. Diese Veränderungen haben wir in unserem aktuellen
Vorgehen berücksichtigt.
Wenn sich nun in einer Schule eine erkrankte Person aufgehalten hat, werden die engen Kontaktpersonen
ermittelt. Enge Kontaktpersonen sind diejenigen, die sich zwei Tage vor Krankheitsanzeichen
(Symptombeginn) oder vor einem positiven Testergebnis (das kann ein
Schnelltest oder ein sog. PCR-Test mit Laborauswertung sein) beim Infizierten über einen
Zeitraum von mehr als 10 Minuten in einem Schulraum mit der erkrankten Person aufgehalten
haben oder engeren Personenkontakt hatten. Auch umfassendes Lüften und das durchgängige
Tragen von Alltagsmasken oder medizinischen Masken verhindert die vorbeugende Quarantänisierung
in vielen Fällen nicht. Dennoch sind diese AHA-L-Maßnahmen zum Schutz vor
einer Infektion wichtig und notwendig.
Quarantänen werden nicht angeordnet, wenn bereits eine Infektion mit dem Corona-Virus innerhalb
der letzten sechs Monate überstanden wurde und wenn Personen bereits zweimal
geimpft wurden und seit der zweiten Impfung 15 Tage vergangen sind.
Quarantänen werden in der Regel für 14 Tage verfügt. In der Quarant.neverfügung sind allerdings
21 Tage benannt, da die Quarantäne nach 14 Tagen nur beendet werden kann, wenn
ein PCR-Test durchgeführt wurde und dieser negativ ist. Insgesamt werden für Personen in
Quarantäne aus Schulen zwei Testungen durchgeführt; ein Test am Tag 6 nach der Ermittlung
und der bereits beschriebene Test zum Ende der Quarantäne.
Freundlicher Gruß
i.A.
Tilman Fuchs
Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Soziales und Gesundheit