Informationen zum Vorgehen bei nachweislich an Covid-19 erkrankten Personen in den Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über das Vorgehen bei nachweislich an Covid-19

erkrankten Personen in den Schulen. Sicherlich haben Sie in den letzten Wochen und Monaten

den Medien entnommen, dass sich Mutationen – also Veränderungen des Virus – entwickelt

haben, die jetzt noch einmal andere Folgen auch für das Vorgehen des Gesundheitsamtes

haben.

Wesentliche Gründe sind, dass

- die Mutationen wesentlicher ansteckender sind, also weniger Virusmaterial mehr Ansteckungen

hervorrufen,

- die Ansteckungen zunehmend mehr die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen

betreffen.

Dies führt leider auch dazu, dass in kurzer Zeit mehr Menschen trotz der umgesetzten Hygienemaßnahmen

erkranken können, da im Kreis Steinfurt schon mehr als 90 % der Infektionen

auf die Mutationen zurückzuführen sind. Diese Veränderungen haben wir in unserem aktuellen

Vorgehen berücksichtigt.

Wenn sich nun in einer Schule eine erkrankte Person aufgehalten hat, werden die engen Kontaktpersonen

ermittelt. Enge Kontaktpersonen sind diejenigen, die sich zwei Tage vor Krankheitsanzeichen

(Symptombeginn) oder vor einem positiven Testergebnis (das kann ein

Schnelltest oder ein sog. PCR-Test mit Laborauswertung sein) beim Infizierten über einen

Zeitraum von mehr als 10 Minuten in einem Schulraum mit der erkrankten Person aufgehalten

haben oder engeren Personenkontakt hatten. Auch umfassendes Lüften und das durchgängige

Tragen von Alltagsmasken oder medizinischen Masken verhindert die vorbeugende Quarantänisierung

in vielen Fällen nicht. Dennoch sind diese AHA-L-Maßnahmen zum Schutz vor

einer Infektion wichtig und notwendig.

Quarantänen werden nicht angeordnet, wenn bereits eine Infektion mit dem Corona-Virus innerhalb

der letzten sechs Monate überstanden wurde und wenn Personen bereits zweimal

geimpft wurden und seit der zweiten Impfung 15 Tage vergangen sind.

Quarantänen werden in der Regel für 14 Tage verfügt. In der Quarant.neverfügung sind allerdings

21 Tage benannt, da die Quarantäne nach 14 Tagen nur beendet werden kann, wenn

ein PCR-Test durchgeführt wurde und dieser negativ ist. Insgesamt werden für Personen in

Quarantäne aus Schulen zwei Testungen durchgeführt; ein Test am Tag 6 nach der Ermittlung

und der bereits beschriebene Test zum Ende der Quarantäne.

Freundlicher Gruß

i.A.

Tilman Fuchs

Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Soziales und Gesundheit

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